Meldeprozess
Was zu beachten ist bei einem anonymen oder nicht anonymen Hinweis wird Ihnen Schritt für Schritt durch unser nachfolgendes Video veranschaulicht.
Weitere Informationen zur Handhabe mit unserem Hinweisgeber-Tool entnehmen Sie den FAQ „Wie funktioniert eine Hinweisgeber-Meldung?“.
ACHTUNG – nur Hinweise teilnehmender Unternehmen oder Gebietskörperschaften finden Berücksichtigung.
Eingehende Hinweise betreffend teilnehmende Unternehmen oder Gebietskörperschaften werden vom Team der Hinweisstelle innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet. Nach erfolgter Plausibilitätsprüfung setzen wir uns mit der zuständigen Stelle Ihres Unternehmens bzw. der betroffenen Gebietskörperschaft in Verbindung.